Einschränkungen der Garantie
Die Garantie auf FFWD-Räder gilt nur für Herstellungsfehler des Produkts und/oder der Teile, aus denen das Produkt besteht. Jegliche Form von Beschädigung und/oder Verschleiß durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung und mangelhafte Wartung ist von der Garantie ausgeschlossen.
Die FFWD-Garantie deckt keine Teile ab, die einem normalen Verschleiß unterliegen.
Unter Verschleißteilen versteht man:
- Bremsbeläge
- Bremsflächen von Schlauchreifen- und Drahtreifenfelgen
- Kugellager
WICHTIG: Verwenden Sie immer spezielle FFWD-Carbon-Bremsbeläge, wenn Sie FFWD-Vollcarbon-Laufräder für Felgenbremsen verwenden. Vergessen Sie nicht, diese Carbon-Bremsbeläge auszutauschen, sobald die Laufräder am Fahrrad durch Laufräder mit einer anderen Bremsfläche ersetzt werden. Schmutz von der Bremsfläche (Aluminiumrückstände) kann sich in den Carbon-Bremsbelägen festsetzen, was zu irreparablen Schäden an der Bremsfläche der Vollcarbonfelge führen kann. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises erlischt der Garantieanspruch!